TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Hinweise
2. Wir machen Fotos! – Hinweise zu Fotos und Videos
3. Rechtliches – kurz und knapp – eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der AGB
Allg. Hinweise
Die Eintritts-Bändchen können an der Abendkasse direkt oder gegen Vorlage des Personalausweises und der Vorverkaufsticket erworben werden.
Die Getränke werden mit Wertkarten (“Bon”) bezahlt.
Die Bons können in der Nähe des Eingangs (“Bonverkauf”) gekauft und zurückgegeben werden.
Die Rückerstattung der Wertkarten läuft nur bis Samstagnacht (02:00 Uhr) kurz vor Torschluss.
Die Getränkebecher werden gegen Pfand ausgegeben.
Getränke dürfen mit raus genommen werden – Rein allerdings nicht!
Das Essen wird bar bezahlt.
Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art ist auf dem gesamten Festivalgelände untersagt, auf dem Campingplatz allerdings toleriert. Bitte Rücksicht auf die anderen Gäste nehmen!
Fundsachen bitte am Bonverkauf abgeben / abholen.
Wir machen Fotos! – Hinweise zu Fotos und Videos
Wie wohl auf allen Festivals und Konzerten werden auch bei uns jede Menge Fotos und Videos gemacht.
Sobald Du das Gelände betrittst, (und dabei ist es gleich ob Festivalgelände, Campingplatz, Backstage oder eine Wiese nebendran ist) nehmen wir das als Zustimmung, dass von Dir Fotos und Videos gemacht werden dürfen.
Möchtest Du das nicht, darfst Du das Gelände nicht betreten.
Fotos und Videos werden von folgenden Parteien gemacht
Von uns als Veranstalter. Dabei sind u.a. folgende Punkte wichtig zu wissen
Wir verwenden die Fotos und Videos für unsere ureigenen Zwecke. U.a.:
Werbung
Dokumentation / Berichterstattung / Öffentlichkeitsarbeit
Darstellung unserer Leistung (auf die wir schon ein bisschen stolz sind)
Sponsorenwerbung
Videoberichterstattung
Archiv
Die Nutzung erfolgt u.a. über folgende Kanäle:
Social Media (Homepage, Facebook, Instagram, Whatsapp, …)
Printmedien
Video Portalen
TV
Deine Zustimmung gilt zeitlich und örtlich unbegrenzt
Deine Zustimmung ist nicht widerufbar
Wir achten darauf, dass wir keine Bilder veröffentlichen die wir auch von uns nicht öffentlich sehen wollen
Von Dritten
Also von der Presse, von Bands oder Freelancern etc
Was von Dritten aufgenommen wird und was damit gemacht wird entzieht sich leider unserer Kontrolle
Wir schreiben Dritten aber vor
Aufnahmen nur mit unserer Genehmigung zu machen
Dabei legen wir ähnliche Maßstäben, wie an uns selbst, an
hier eine gewisse kommerzielle Nutzung natürlich nahe liegt
Von Besuchern
Was und wie von Besuchern abgelichtet wird entzieht sich natürlich unserer Kontrolle. Und das ist auch gut so!
Rechtliches – kurz und knapp – eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der AGB
Jeder, der das Gelände betritt, muss im Besitz eines gültigen Tickets (Bändchen) sein.
Es ist untersagt, Waffen aller Art, pyrotechnische Gegenstände sowie sonstige gefährliche Gegenstände mitzubringen.
Bei den Einlässen kann aus Gründen der Sicherheit eine Sicherheits- und Taschenkontrolle stattfinden.
Der Veranstalter kann unter Angabe der Gründe Besuchern den Eintritt verweigern.
Es werden Fotos und Videos gemacht. Und das reichlich!
Durch uns als Veranstalter
Für unsere eigenen Werbe und Dokuzwecke.
z.B. Facebook, Instagram, Homepage etc.
Fotos werden nicht weiter verkauft
Durch Dritte
Bands
Presse
Durch Besucher
Das betreten des Geländes gilt als Zustimmung. Diese gilt zeitlich und örtlich unbegrenzt und kann nicht widerrufen werden.
Den Anweisungen der Helfer, der Security bzw. Veranstalter ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden mit Platzverweis geahndet.
Es gilt ausnahmslos das Jugendschutzgesetz!
Das Festival findet bei jeder Witterung statt. Eine Rückerstattung wegen schlechtem Wetter des Eintrittspreises ist nicht möglich.
Der Veranstalter behält sich vor aus Gründen von “höherer Gewalt” (z.B. gefährliches Unwetter) die Veranstaltung abzusagen, abzubrechen, zu unterbrechen oder zu verschieben. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises ist nicht möglich.
Der Festivalbesucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.
Jegliche Art der Haftung gegenüber dem Veranstalter wird ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Gehörschäden durch hohe Lautstärke bei den Musikdarbietungen.
Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl oder Verlust.
Vandalismus, mutwillige Zerstörungen, absichtliche Körperverletzungen u.ä. werden ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht.