TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Hinweise

2. Wir machen Fotos! – Hinweise zu Fotos und Videos

3. Rechtliches – kurz und knapp – eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der AGB

 

 

Allg. Hinweise

Die Eintritts-Bändchen können an der Abendkasse direkt oder gegen Vorlage des Personalausweises und der Vorverkaufsticket erworben werden.

Die Getränke werden mit Wertkarten (“Bon”) bezahlt.

Die Bons können in der Nähe des Eingangs (“Bonverkauf”) gekauft und zurückgegeben werden.

Die Rückerstattung der Wertkarten läuft nur bis Samstagnacht (02:00 Uhr) kurz vor Torschluss.

Die Getränkebecher werden gegen Pfand ausgegeben.

Getränke dürfen mit raus genommen werden – Rein allerdings nicht!

Das Essen wird bar bezahlt.

Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art ist auf dem gesamten Festivalgelände untersagt, auf dem Campingplatz allerdings toleriert. Bitte Rücksicht auf die anderen Gäste nehmen!

Fundsachen bitte am Bonverkauf abgeben / abholen.

Wir machen Fotos! – Hinweise zu Fotos und Videos

Wie wohl auf allen Festivals und Konzerten werden auch bei uns jede Menge Fotos und Videos gemacht.

Sobald Du das Gelände betrittst, (und dabei ist es gleich ob Festivalgelände, Campingplatz, Backstage oder eine Wiese nebendran ist) nehmen wir das als Zustimmung, dass von Dir Fotos und Videos gemacht werden dürfen.

Möchtest Du das nicht, darfst Du das Gelände nicht betreten.

 

Fotos und Videos werden von folgenden Parteien gemacht

 

Von uns als Veranstalter. Dabei sind u.a. folgende Punkte wichtig zu wissen

Wir verwenden die Fotos und Videos für unsere ureigenen Zwecke. U.a.:

Werbung

Dokumentation / Berichterstattung / Öffentlichkeitsarbeit

Darstellung unserer Leistung (auf die wir schon ein bisschen stolz sind)

Sponsorenwerbung

Videoberichterstattung

Archiv

Die Nutzung erfolgt u.a. über folgende Kanäle:

Social Media (Homepage, Facebook, Instagram, Whatsapp, …)

Printmedien

Video Portalen

TV

Deine Zustimmung gilt zeitlich und örtlich unbegrenzt

Deine Zustimmung ist nicht widerufbar

Wir achten darauf, dass wir keine Bilder veröffentlichen die wir auch von uns nicht öffentlich sehen wollen

Von Dritten

Also von der Presse, von Bands oder Freelancern etc

Was von Dritten aufgenommen wird und was damit gemacht wird entzieht sich leider unserer Kontrolle

Wir schreiben Dritten aber vor

Aufnahmen nur mit unserer Genehmigung zu machen

Dabei legen wir ähnliche Maßstäben, wie an uns selbst, an

hier eine gewisse kommerzielle Nutzung natürlich nahe liegt

Von Besuchern

Was und wie von Besuchern abgelichtet wird entzieht sich natürlich unserer Kontrolle. Und das ist auch gut so!

Rechtliches – kurz und knapp – eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der AGB

Jeder, der das Gelände betritt, muss im Besitz eines gültigen Tickets (Bändchen) sein.

Es ist untersagt, Waffen aller Art, pyrotechnische Gegenstände sowie sonstige gefährliche Gegenstände mitzubringen.

Bei den Einlässen kann aus Gründen der Sicherheit eine Sicherheits- und Taschenkontrolle stattfinden.

Der Veranstalter kann unter Angabe der Gründe Besuchern den Eintritt verweigern.

Es werden Fotos und Videos gemacht. Und das reichlich!

Durch uns als Veranstalter

Für unsere eigenen Werbe und Dokuzwecke.

z.B. Facebook, Instagram, Homepage etc.

Fotos werden nicht weiter verkauft

Durch Dritte

Bands

Presse

Durch Besucher

Das betreten des Geländes gilt als Zustimmung. Diese gilt zeitlich und örtlich unbegrenzt und kann nicht widerrufen werden.

Den Anweisungen der Helfer, der Security bzw. Veranstalter ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden mit Platzverweis geahndet.

Es gilt ausnahmslos das Jugendschutzgesetz!

Das Festival findet bei jeder Witterung statt. Eine Rückerstattung wegen schlechtem Wetter des Eintrittspreises ist nicht möglich.

Der Veranstalter behält sich vor aus Gründen von “höherer Gewalt” (z.B. gefährliches Unwetter) die Veranstaltung abzusagen, abzubrechen, zu unterbrechen oder zu verschieben. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises ist nicht möglich.

Der Festivalbesucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.

Jegliche Art der Haftung gegenüber dem Veranstalter wird ausgeschlossen.

Dies gilt insbesondere für Gehörschäden durch hohe Lautstärke bei den Musikdarbietungen.

Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl oder Verlust.

Vandalismus, mutwillige Zerstörungen, absichtliche Körperverletzungen u.ä. werden ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht.